AGB – Allgemeine Mandatsbedingungen der Hentrich Patent- & Rechtsanwaltspartnerschaft mbB

Die Haftung der Hentrich Patent- & Rechtsanwaltspartnerschaft mbB für Ansprüche des Auftraggebers (Mandanten) aus dem zwischen ihm und der Hentrich Patent- & Rechtsanwaltspartnerschaft mbB bestehenden Mandatsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens ist entsprechend § 45b Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 PAO (Patentanwaltsordnung) und § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) auf eine Höchstsumme von 10.000.000,00 Euro pro Versicherungsfall begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für solche Fälle, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie nicht für schuldhaft verursachte Schadensfälle aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

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