Schutzrechte gegen Verletzer durchsetzen
Wenn ein Wettbewerber ein Produkt nachahmt oder ein Schutzrecht verletzt, kann das Ziel sein, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, diese Lösungen anzustreben. Sollten die Fronten sich jedoch verhärten und keine Einigung erzielt werden können, leiten wir gerichtliche Schritte ein, sei es bei einer Patentverletzung, Marken- oder Designverletzung.
In solchen Fällen kann eine Berechtigungsanfrage, gefolgt von einer Abmahnung, den ersten Schritt darstellen. Wenn keine Einigung erzielt wird, können wir ein Verfügungs- oder Klageverfahren vor den Verletzungsgerichten einleiten. Dabei setzen wir die Interessen unserer Mandanten entschlossen durch und streben eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung an.
Unser Ziel ist es, effektive Lösungen zu finden und das geistige Eigentum unserer Mandanten zu schützen. Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen unterstützen wir auf dem Weg zur Durchsetzung ihrer Rechte, sei es auf der Messe, außergerichtlich oder vor Gericht.